Dresden: Warum darf die Terrorverdächtige so ins Gericht? | bild.de
Dresden – Der Richter sah nur ihre schmalen Augen und ihre Nasenspitze. Den Zuschauern zeigte die angeklagte Syrerin sogar nur ihr Sternentuch, mit dem sie ihren ganzen Kopf verhüllt hatte.
WARUM DARF DIE FRAU SO VERMUMMT IN EIN SÄCHSISCHES GERICHT?
Fatema A. (37, als Flüchtling in Dresden anerkannt) steht seit gestern vorm Oberlandesgericht. Anklage: Werbung und Unterstützung für die islamische Terrororganisation ISIS in zwei Fällen. Ist dieser Aufzug vor Gericht erlaubt?
Emrah Erken
Während in Europa Scharia-Appeaser insbesondere in den Reihen der Grünen und Sozialisten damit beschäftigt sind, das „Selbstbestimmungsrecht ein Salafist zu sein“ verteidigen, üben sich Frauen im Iran in zivilem Ungehorsam…
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