Kommentar von Honestly Concerned
Volker Beck: "Das deutsche Religionsverfassungsrecht schützt die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften und garantiert die Trennung von Religion und Staat.
Ein von einem ausländischen Staat bestimmter und gelenkter religiöser Verein kann keine Religionsgemeinschaft sein. Die DITIB ist eine vom türkischen Staat fremdbestimmte Organisation.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen sollte das Beiratsmodell im Schulgesetz - gegebenenfalls modifiziert - verlängern.
So wird islamischer Religionsunterricht ermöglicht, ohne die politisierten islamischen Verbände als Relgionsgemeinschafent anzuerkennen.
Erhielte die DITIB die Rechte einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (K.d.Ö.R.), könnte der türkische Staat deutsches öffentliches Recht auf deutschen Territorium vollziehen.
Das wäre ein Stück aus dem Tollhaus. Das kann niemand wollen."
Köln – Aller Anfang ist schwer, besonders wenn er ein „Neuanfang“ sein soll. Dies war der am häufigsten verwendete Begriff in der ersten Pressekonferenz des Anfang Januar gewählten Vorstands der Türkisch-Islamischen Union Ditib. Der neue Vorsitzende, Kazim Türkmen, machte am Sitz der Ditib-Zentrale in Köln deutlich, was er unter Neuanfang versteht: Konzentration des größten Islamverbands in Deutschland auf die religiöse Bildung sowie auf die Anerkennung als Religionsgemeinschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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