Einstweilige Verfügung: Facebook darf legalen Kommentar weder löschen noch sperren – Der Anwalt Joachim Steinhöfel hofft, dass sich in Deutschland eine Rechtsprechung herausbildet, die als Korrektiv zum NetzDG wirkt | Heise
Der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat für einen seiner Mandanten beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 31 O 21/18 eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Social-Media-Konzern Facebook verbietet, einen bestimmten Kommentar zu löschen oder zu sperren (vgl. Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar). Der Beschluss stammt bereits vom 23. März, ging der Kanzlei am 6. April zu und wird nun über einen Gerichtsvollzieher an Facebook weitergeleitet. Danach kann das Unternehmen dagegen Rechtsmittel einlegen.
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