Es geht auch ohne Ditib: Hessen darf Islam-Unterricht selbst erteilen – Ein rein staatlicher Religionsunterricht verstößt unter bestimmten Umständen nicht gegen die Verfassung. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden festgestellt. | FAZ.NET
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag gegen den neuen staatlichen Islam-Unterricht in Hessen abgelehnt. Das Land ist somit nicht mehr auf einen Partner wie die umstrittene türkisch-islamische Union Ditib angewiesen, sondern darf den Religionsunterricht auch selbständig erteilen. Den Eilantrag hatte der Zentralrat der Muslime gestellt. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
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