Kommentar von Honestly Concerned
Volker Beck: ""Der EUGH legt akribisch die Begriffe "Ursprungsland", "Land" und "Gebiet" aus. Was hier juristisch und bürokratisch im Gewande des Verbraucherschutzes daher kommt, ist in Wahrheit Außenpolitik. Die Verantwortung dafür trägt aber nicht der EUGH, sondern die Kommission.
Ich habe kein Problem mit korrekten Herkunftsbezeichnungen von Waren aus Konfliktgebieten, auch wenn sie Israel und die besetzten Gebiete betreffen. Völkerrecht ist Völkerrecht. Dann aber bitte gleiches Völkerrecht bei allen Konflikten anwenden, in der Westsahara wie in der Westbank und nicht nur wenn es gegen Israel geht!
Die jetzige Praxis, die seit 4 Jahren einseitig nur Israel und den israelisch-arabischen Konflikt betrifft, alle anderen ähnlichen und gleichartigen Konflikte außer Acht läßt, ist einseitig und diskriminierend. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass der Rat die Kommission auffordert, alle vergleichbaren Konflikte im Sinne des Verbraucherschutzes so zu behandeln und bis zur Vornahme entsprechender rechtlicher Maßnahmen die Anwendung bei Israel auszusetzen.
In den letzten 4 Jahren hat die Kommission zu erkennen geben, dass sie keine Anstalten unternimmt, Verbraucherschutz und Völkerrecht fair und unparteiisch anzuwenden.
Die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA definiert :
"Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen [demokratischen] Staat erwartet oder gefordert wird."
Diese Anforderung erfüllt die Mittelung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten (ABl. 2015, C 375, S. 4)."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/"
Mehr zu diesem diskriminierenden Urteil folgt in den Kommentaren auf der Honestly Concerned e.V. Facebookseite...
- 12.11.2019
- Honestly Concerned e.V.
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- Israel Allgemein
- Nahostkonflikt
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21 Kommentare
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Martin Schwoerer
Zum Antworten anmeldenIch wäre in der Tat, ohne Whataboutismus betreiben zu wollen dafür, Produkte aus der Westsahara zu kennzeichnen. Falls es überhaupt solche gibt.
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Alfredo Libertad
Zum Antworten anmeldenWenn es um den Westsaharakonflikt geht, stehen auch wirtschaftliche Interessen (z.B.Fischerei, Erdöl und Agrikultur) im Vordergrund, die anzweifeln, ob Produkte dauerhaft aus diesem von Marokko besetzten Gebiet Bestand haben wird. Bis jetzt ist die Lage völlig diffus. Die EU braucht zur Flüchtlingskontrolle und -abwehr ferner die Zusammenarbeit mit den Magrebstaaten.
https://www.maghreb-post.de/wirtschaft/marokko-eugh-schraenkt-handelsabkommen-mit-eu-ein/?fbclid=IwAR2HGQSsYvtMeYvKDe_V-nNU-q6rja8DYmWz-vOHe405oDtrMD1B6-m2sRo
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Lothar Klein
Zum Antworten anmeldenDie Justiz in der EU ist nicht mehr unabhängig, sondern lässt sich politisch instrumentalisieren!
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Christ El Fab
Wenn es hier um Verbraucherschutz geht frage ich mich, warum seit Fukuschima Produkte wie z. B. Reis oder Fisch aus diesem Gebiet nicht mehr genau nach Herkunftsland bezeichnet werden… Hier geht es nicht um Verbraucherschutz…