Expertin: Antisemitismus-Prävention sollte ins Grundgesetz aufgenommen werden – Für eine wirksame Bekämpfung gebe es keinen starken Anker in der Verfassung | Jüdische Allgemeine
In der Debatte über Antisemitismus und die Kunstausstellung documenta hat die Expertin Susanne Krause-Hinrichs eine Änderung des Grundgesetzes empfohlen.
Judenhass bedrohe die verfassungsmäßige Ordnung und den gesellschaftlichen Frieden, schreibt die Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz in den »Potsdamer Neuesten Nachrichten«. Für eine wirksame Bekämpfung gebe es »keinen starken Anker in unserer Verfassung«. Eine Änderung könne Abhilfe schaffen.
In das Grundgesetz sollte eine Staatszielverpflichtung zur Antisemitismus-Prävention aufgenommen werden, schreibt die Juristin Krause-Hinrichs. Mit einer entsprechenden Grundgesetzänderung könne eine Regelungslücke behoben werden. Was Antisemitismus sei und wie er zu bekämpfen ist, würde dann auch »definitorische Aufgabe einer dynamischen Rechtsprechung«…..
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