Facebook muss Neonazi-Seite wieder freigeben – Das soziale Netzwerk Facebook hat das Profil der Kleinpartei „Der III. Weg“ zu Unrecht gesperrt. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht. | Tagesspiegel
Facebook muss die Seite der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig entsperren. Das entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss (Aktenzeichen: 1 BvQ 42/19).
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