Kommentar von Honestly Concerned
Ein völlig unverständliches Urteil. Man kann über Künast denken was man will, aber „zulässige Meinungsäußerungen“ sind für uns etwas anderes. Da auch wir immer wieder mit übelsten Beleidigungen in Kommentaren zu Juden und zu Israel konfrontiert werden, ist dieses Urteil - sollte es so stehen bleiben - ein gefährlicher Präzedenzfall! 🙁
- 20.09.2019
- Honestly Concerned e.V.
- 4 Kommentare
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4 Kommentare
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Andreas Lehmeyer
Zum Antworten anmeldenEs zeugt von Größe, Authentizität und Souveränität daß ihr euch da öffentlich entschieden und zu recht auf die Seite einer Politikerin der Grünen stellt (die ja nicht gerade als israelfreundlich bekannt sind).
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Amem Annegret
Zum Antworten anmeldenMan soll weder Politiker/innen noch sonst jmd. beleidigen, bes. unter der Gürtellinie. Hass ist keine Meinung. Leider gibt es Troll und Bots von so ziemlich allen möglichen und unmöglichen polit. Richtungen (bzw. nicht erkennbare..), wo Beleidigungen unerträglich sind. Fast jeder 3. Beleidigungskommentar (..“heute schon Deine Tabletten genommen, „was für Drogen nimmst Du, „was rauchst Du“ u.a.m.
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Honestly Concerned e.V.
Zum Antworten anmeldenUwe Becker: „Unabhängig davon, wie man zu Frau Künast politisch steht, ist dieses Urteil völlig unverständlich und sendet ein fatales Signal an all jene, die mit Ihrem Hass und ihrer Hetze unser gesellschaftliches Miteinander vergiften und den Boden für die gewalttätige Fortführung dieser Hasskommentare bereiten.
Hat sich das Gericht einmal spiegelbildlich die Frage gestellt, wie es etwa mit einem Angeklagten umgehen würde, wenn dieser mit „Sachbezug“ zu seinem Fall ähnliche verbale Angriffe auf die anwesenden Richter vollziehen würde?
Was im „realen“ Leben eine Beleidigung ist, sollte auch im virtuellen Raum so bewertet werden.
Der Gewöhnungsprozess unserer Gesellschaft an nicht zu duldende Angriffe auf die „Würde des Menschen“ hat, wie dieses Beispiel zeigt, in gefährlicher Weise auch die Justiz erreicht. Aufwachen!“
https://m.focus.de/politik/deutschland/so-kommentiert-die-presse-zorn-nach-kuenast-urteil-die-auffassung-des-gerichts-ist-schlicht-hanebuechen_id_11163516.html?fbclid=IwAR05lLlQPQe8FkuIWSz-OGV-bFwUP-PZyEDHNk5TKSpvJp61SP0xkdrqPuc
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Gerhard Gaußling
Vor allem sind die Beleidigungen ja als sachbezogen beurteilt worden. Da fragt man sich welcher kulturelle, juristische, logische, sprachliche und menschliche Rahmen dazu herangezogen wurde. Kurz: Wo leben diese Richter, bzw. in welcher Zeit?