Freibrief für Judenhasser – Nathan Gelbart widerspricht der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die einen Neonazi unbestraft lässt | Jüdische Allgemeine
Ein Neonazi tituliert anlässlich einer Demonstration zum Volkstrauertag im November 2020 anwesende Journalisten als »Judenpack« und »Judenpresse« und ruft ihnen zu: »Feuer und Benzin für euch«.
Doch die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt das Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (Paragraf 130 des Strafgesetzbuches) ein, weil sie der Auffassung ist, die Bezeichnung habe sich nur an die anwesenden Journalisten gerichtet, nicht aber an Juden allgemein. Außer den Medienvertretern vor Ort hätten schließlich keine weiteren Personen zugehört. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren evident zu Unrecht eingestellt und lässt einen notorischen Neonazi unbestraft.
Doch die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt das Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (Paragraf 130 des Strafgesetzbuches) ein, weil sie der Auffassung ist, die Bezeichnung habe sich nur an die anwesenden Journalisten gerichtet, nicht aber an Juden allgemein. Außer den Medienvertretern vor Ort hätten schließlich keine weiteren Personen zugehört. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren evident zu Unrecht eingestellt und lässt einen notorischen Neonazi unbestraft.
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