Friedliche Demonstration für Palästinenser und Uiguren in Bad Säckingen – 80 Menschen demondtrieren in Bad Säckingen gegen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und Palästinensern. Anders als in anderen Städten gab es keine antisemitischen Parolen. | Badische-zeitung

  • 0

2 Kommentare
  • No Sc

    Der Bericht über die von Oguz Islam organisierte Demonstration am 29.5. in Bad Säckingen beurteilt diese als frei von antisemitischen Parolen. Diese beginnen nicht erst mit dem ausdrücklichen Aufruf zur Gewalt gegen Juden. Laut Lagebild Antisemitismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Juli 2020 ist die deligitimierende Anfeindung des Staates Israel Gegenstand des israelbezogenen Antisemitismus (S. 14). Eben das geschieht, wenn dem Staat Israel eine „Politik der Annexion von palästinensischem Land“ vorgeworfen wird, die mit der „Vertreibung von 800 000 Menschen im Jahre 1948″ ihren Anfang genommen habe. Diese Darstellungsweise unterschlägt sowohl, dass die Gründung des Staates Israel 1948 auf dem Teilungsbeschluss der UN-Generalversammlung von 1947 beruht, auf die 6 arabische Staaten mit einer Kriegserklärung an den jungen Staat reagierten, als auch die nahezu vollständige Vertreibung aller Juden aus arabischen Staaten in demselben Zeitraum. Wer die Gründung Israels so darstellt, als würde sie mit einem Verbrechen einhergehen und wäre illegal, entzieht diesem Staat sein Existenzrecht. Als jüdisches Kollektiv verstanden wird Israel diffamiert, wenn „auf das tradierte antisemitische Reservoir an Bildern, Symbolen … zurückgegriffen“ (Lagebild, S. 14) wird. Das jahrhundertealte Bild des Kinder mordenden Juden wird auf Israel übertragen, wenn die Tötung von Kindern „in den Mittelpunkt antiisraelischer Agitation“ (Lagebild, S. 62) gerückt wird. Das geschieht,wenn ein „Kinderfriedhof“ mit „Plüschtieren und Spielsachen“ gezeigt wird. Der Staat Israel wird als einer dargestellt, der wehrlose Kinder töte – so wie dies mit der Ritualmordlüge Juden seit Jahrhunderten vorgeworfen wird. Den Palästinensern bliebe dann nichts anderes übrig als sich gegen diese vermeintliche Unmenschlichkeit zu wehren. Damit werden die militärischen Angriffe gegen die israelische Zivilbevölkerung legitimiert, der auch Palästinenser in Gaza zum Opfer fallen. Auch die palästinensischen Gegner der HAMAS, die seit 2006 kein Parlament mehr wählen dürfen, werden für die eigene Sache vereinnahmt. Verschwiegen wird dabei, das die Abschussrampen der Bomben auf Israel auch auf Kindergärten und Schulen montiert wurden. Dieses „exzessive Zeigen von toten Kindern“ sieht der Verfassungsschutz im Zusammenhang mit „antiisraelischen Propagandamaterialien“ (S. 62) von Organisationen, die wie die HAMAS Israel zum Feindbild haben.
    Mit der gleichzeitigen Thematisierung der Lage der Uiguren in China, wird die Lage der Palästinenser mit deren Situation und die Demokratie Israels mit der dortigen Diktatur offensichtlich unsachgemäß gleichgesetzt ebenso wie mit dem Ausdruck „Apartheitspolitik“ der falsche Eindruck geweckt wird, in Israel herrsche wie in Südafrika bis 1994 ein repressiv-rassistisches Regime, von dem es sich zu befreien gelte. Nelson Mandela wurde hingegen für seinen friedvolles Engagement gegen Rassismus geehrt.
    Mit der Forderung „Ein klares Nein zu Judenhass“ drückt Islam aus, nicht als Antisemit gelten zu wollen – gleichzeitig sind die o.g. Äußerungen und Handlungen nach dem Maßstab des Verfassungsschutzes so einzustufen. Darum kann niemand mit dieser Veranstaltung zufrieden sein. Antisemitismus ist keine freie Meinungsäußerung, sondern eine Straftat und Demonstrationsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt – so Justizministerin Lambrecht. In einer Stadt, in der das zugelassen wird, können Juden sich nicht wohl fühlen. Wer NEIN zu Judenhass sagt, muss auch NEIN sagen, wenn dieser durch solche Aktionen ausgedrückt und faktisch befördert wird. Sonst sind die Zusagen der Landesregierung, sich gegen alle (!) Formen von Antisemitismus, für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels einzusetzen (Koalitionsvertrag S. 86), Makulatur.

  • No Sc

    Das Polizeipräsidium rechtfertigt den eskortierenden Schutz derjenigen, die mit antisemitischer Polemik gegen Israel demonstrieren, mit folgenden Worten:

    „Das Polizeipräsidium Freiburg arbeitet bei Versammlungslagen immer im Spannungsfeld der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und möglicherweise strafbaren Äußerungen und Handlungen der Versammlungsteilnehmer. Neben eindeutig verbotenen Handlungen, Äußerungen und Symbolen gibt es dabei eine Vielzahl von Grenzfällen, die teilweise erst durch gerichtliche Entscheidungen geklärt werden. Tatsächlich sind viele Äußerungen (noch) durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die aber bei manchen Menschen Missbehagen und Unmut auslösen. Das Polizeipräsidium Freiburg hat im Vorfeld der Versammlung in Bad Säckingen, wie auch schon zuvor bei einer ähnlichen Versammlung in Freiburg, eine Klärung mit der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe herbeigeführt, um Anhaltspunkte für die Grenze zum strafbaren Verhalten von Versammlungsteilnehmern zu erlangen.
     
    Die Kritik an der Politik des Staates Israel bzw. auch am Staat Israel stellt dann eine von Art. 5 Abs. I S. 1, 1. HS GG gedeckte zulässige Meinungsäußerung dar, solange sie nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Bevölkerungsteile auffordert und auch nicht deren Menschenwürde angreift. Kritik an bestimmten Staaten stellt grundsätzlich keine Volksverhetzung dar solange nicht im Einzelfall tatsächlich z.B. die in Deutschland lebenden Juden damit gemeint sind. Für eine derartige Auslegung der Aktionsformen / übermittelten Äußerungen der Versammlungsteilnehmer ist vorliegend jedoch nichts zu erkennen. Die Äußerungen können vielmehr als überspitzte und polemische Kritik an der Politik des Staates Israel verstanden werden, was unter dem Aspekt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zulässig ist.

     Ich kann angesichts der deutschen Geschichte und der damit verbundenen Verpflichtung zum Schutz der Juden in Deutschland, Ihre Haltung gegenüber den von den Versammlungsteilnehmern getätigten Äußerungen und Handlungen verstehen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass die Polizei nicht frei in ihrer Auslegung ist, sondern sich an der geltenden Rechtsprechung zu orientieren hat.

     Hinsichtlich möglicher Auflagen für Versammlungen, wie von Ihnen angesprochen, ist die Stadt Bad Säckingen als Versammlungsbehörde zuständig.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung“.

     Es gibt auch die Möglichkeit, sich über Urteile hinaus, für den Schutz jüdischen Lebens einzusetzen. Diese Stellungnahme stimmt nicht mit dem Leitbild der baden-württembergischen Polizei gegen Antisemitiismus überein.

Hinterlasse eine Antwort