Gaskammer-Spruch von Polizeianwärter: Staatsanwaltschaft sieht keine Volksverhetzung | MAZ – Märkische Allgemeine
Ein angehender Brandenburger Polizist hat sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht der Volksverhetzung schuldig gemacht. Seine Äußerung im Kollegenkreis sei vielfältig interpretierbar, heißt es. Sogar als „Kritik am Nationalsozialismus“.
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