GBA: Haftbefehl gegen ein IS-Mitglied wegen Mordes und Kriegsverbrechen | presseportal.de
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Dezember 2016 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S. erwirkt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitte Juni 2015 als Mitglied des sogenannten „Islamischen Staats“ (im Folgenden: „IS“) an der Tötung von sechs Gefangenen mittäterschaftlich beteiligt gewesen zu sein. Er ist daher des sechsfachen gemeinschaftlich begangenen Mordes, der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, 211, 212, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).
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