Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern | SZ
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hob mit einem entsprechenden Urteil am Mittwoch eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.
- Eine junge Rechtsreferendarin hatte gegen das Verbot geklagt und 2016 zunächst gegen den Freistaat Bayern gewonnen.
- Das Justizministerium begründete das Verbot von Kopftüchern mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
Oliver Baum
#RICHTIGESSIGNAL!!