Kommentar von Honestly Concerned
Ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch für andere Gerichte richtungsweisend sein wird! Meinungsfreiheit ist ein hohes und zu schützendes Gebort, aber es gibt eben auch Grenzen, wo aus dieser Freiheit Volksverhetzung wird, die es zu unbinden gilt! In diesem Sinne, danke an das Bayerische Oberste Landesgericht!
"...Das Bayerische Oberste Landesgericht schlägt nun einen neuen Ton an. Die "abwegige", bei Betrachtung der Karikatur ersichtlich werdende Gleichsetzung des Verhaltens staatlicher Organe in Israel "mit Vorgängen in deutschen Konzentrationslagern während der NS-Zeit" bedeute eine "grobe Verzerrung der geschichtlichen Fakten", heißt es in der Urteilsbegründung...
...Es bestehe der Anschein einer "antisemitischen Grundhaltung des Verwenders" der Karikatur. Deshalb liege eine offenkundige Distanzierung vom Nationalsozialismus "gänzlich fern". Das Argument der Richter lautet, kurz gesagt: Wer eine solche Karikatur postet, der scheint mit den Verbrechen der Nazis eher keine Probleme zu haben. Dann aber darf er nicht ungestraft das Hakenkreuz verwenden..."
Es ist eine Comic-Zeichnung, eine Karikatur. Sie zeigt einen israelischen Soldaten, der einen Helm mit der Flagge Israels trägt, und eine vor ihm liegende, ein Kopftuch tragende Frau mit einem Gewehr bedroht. Der Soldat blickt dabei zugleich in einen Spiegel. Anstatt seines Spiegelbilds sieht er dort aber einen Soldaten mit Hakenkreuzbinde, der lächelnd einen am Boden liegenden Mann bedroht. Hier der Israeli, dort der Nazi, so die Botschaft der Karikatur. Ein Mann aus Coburg hatte sie während des Gazakriegs im Mai 2021 per Instagram verbreitet. Der Mann hatte noch den Hashtag #FreePalestine hinzugefügt, also “Befreit Palästina”.
Leave a Reply
You must belogged in to post a comment.