Gericht verhandelt Anfang März über Beobachtung der AfD – Mehrere Landesverbände der Partei werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet | Jüdische Allgemeine
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. und 9. März über die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf. Es gehe um vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.