Ghettorenten: Gericht spricht wegweisendes Urteil – Menschen, die in der NS-Zeit in einem Ghetto Arbeit verrichtet haben, können Anspruch auf Rente haben. Die Frage, was unter einem Ghetto genau zu verstehen ist, legten Kasseler Richter nun großzügig aus. | Süddeutsche.de
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch erneut ein richtungsweisendes Urteil zum Thema Ghettorenten gefällt. Einem 91 Jahre alten Mann jüdischen Glaubens, der als Kind in der NS-Zeit in Polen auf sein Haus beschränkt leben musste, aber nicht im bisher geläufigen Sinne „ghettoisiert“ war, sprach das Gericht eine Ghettorente zu. Damit wies das BSG die Revision der Deutschen Rentenversicherung Nord zurück (Aktenzeichen B 13 R 9/19 R).
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