Grußwort von Staatsminister für Europa Michael Roth zur Diskussionsveranstaltung: „Die letzten Prozesse – rechtliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus“ | Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schwarzbaum, sehr geehrter Herr Walther, sehr geehrter Herr Dr. Hördler, sehr geehrter Herr Dr. Jasch, sehr geehrte Damen und Herren,
„Die letzte Chance der Nazi-Ermittler“, „Die letzte Handvoll im Visier“, „Der wohl letzte NS-Prozess in Deutschland“, „Das kleine Rädchen“, „Auschwitz Survivors, in Their 90s, Urge Germany to Act on War Crimes Case“ – so titelten Zeitungen weltweit im Sommer dieses Jahres. Denn am 17. Juni erging das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den 94jährigen Reinhold Hanning, der von 1943 bis 1944 als SS-Wachmann in Auschwitz Dienst tat. Er wurde wegen Beihilfe zu Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Und er ist nicht der einzige Angeklagte, der sich auch jetzt noch für Taten während des Zweiten Weltkriegs vor Gericht verantworten muss.
„Die letzte Chance der Nazi-Ermittler“, „Die letzte Handvoll im Visier“, „Der wohl letzte NS-Prozess in Deutschland“, „Das kleine Rädchen“, „Auschwitz Survivors, in Their 90s, Urge Germany to Act on War Crimes Case“ – so titelten Zeitungen weltweit im Sommer dieses Jahres. Denn am 17. Juni erging das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den 94jährigen Reinhold Hanning, der von 1943 bis 1944 als SS-Wachmann in Auschwitz Dienst tat. Er wurde wegen Beihilfe zu Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Und er ist nicht der einzige Angeklagte, der sich auch jetzt noch für Taten während des Zweiten Weltkriegs vor Gericht verantworten muss.
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