Haftstrafe gegen Betreiber von „Altermedia“ rechtens – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – Auf dem Neonazi‐Portal fand sich neben Schoaleugnung auch Hetze gegen Juden und Muslime | Jüdische Allgemeine
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen den Betreiber des verbotenen Neonazi‐Portals »Altermedia Deutschland« bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart habe zu Recht den angeklagten Informatiker aus dem Schwarzwald wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der 3. Strafsenat billigte zudem weitgehend auch die Bewährungsstrafen von drei mitangeklagten Frauen als Unterstützerinnen (AZ: 3 StR 337/18).
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