Kommentar von Honestly Concerned
Auch wir sind definitiv kein Fan von Frau Chebli und ihren zu oft hochproblematischen Tweets, aber das ist keine Entschuldigung für Beleidigungen; erst recht nicht für Rassismus und Drohungen! Es gibt eine "Netiquette", die immer eingehalten werden sollte - auch und gerade in den Neuen Medien - und auch dann wenn es begründete Kritik an etwas gibt!
- 03.02.2020
- Honestly Concerned e.V.
- 7 Kommentare
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7 Kommentare
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Oliver Benjamin Hemmerle
Zum Antworten anmeldenMal abgesehen davon, daß die Wortwahl nicht meine wäre, sehe ich nicht, wieso „Quotenmigrantin der SPD“ eine Beledigung sein soll. Die SPD, der ich angehöre, will speziell Frauen und MigrantInnen in politische Positionen bringen. Das ist ein politisch sinnvolles Anliegen, aber man kann trotzdem der Meinung sein, daß Frau Chebli für die SPD die definitiv falsche Wahl ist. „Quotenmigrantin der SPD“ ist eine sprachlich problematische, aber das evt. Problem polemisch zusammenfassende Meinungsäußerung.“islamische Sprechpuppe“ bewegt sich – unabhängig vom Wahrheitsgehalt – auf dem Niveau von „Sprechpuppe des Kapitals/der Industrie/Washingtons“ etc. und ist m.E. auch eine polemische und vielleicht inhaltlich falsche Meinungsäußerung, aber eher keine Beleidigung. Gänzlich grotesk wird der Strafbefehl vor dem Hintergrund, daß Berliner Richer erst kürzlich in der Causa Künast die eindeutige Beleidigung „Drecks-Fotze“, die keinerlei inhaltliche Begrüdung hat, sondern unzweifelhalt eine menschenverachtende Beleidigung ist, für eine zulässige Meinungsäußerung hielten. Deutsche Richter sind immer für Torheiten gut – in die eine wie in die andere Richtung!
P.S.: Unter den Posts an Frau Chebli finden sich sicher viele beleidigende Äußerungen, auf die sich StaatsanwältInnen/RichterInnen fokussieren sollten!
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Joe Smith
Zum Antworten anmelden1. Es scheint schlimme Beleidigungen und Drohungen gegen Chebli und andere Politiker zu geben, die klar strafwürdig sind.
2. Aber dieser Fall? „Quotenmigrantin“ und „islamische Sprechpuppe“? Whatever happened to „Schmähkritik“? -
Yuri Adrian
Zum Antworten anmeldenFür mich sind es eher Fakten als Beleidigungen. Und falls es keine Fakten sind – die Meinungsfreiheit ist mir in diesem Fall wichtig.
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Yuri Adrian
Zum Antworten anmeldenJoachim Gatesby es muss belegt werden, dass es Beleidigungen sind.
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Joachim Gatesby
Zum Antworten anmeldenBin kein Chebli-Fan, aber Beleidigungen im Sinne des StGB unterliegen eben nicht der Meinungsfreiheit
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Joachim Gatesby
Zum Antworten anmeldenZustimmung, jeder einzelne Fall muss untersucht werden, ebenso muss unabhängig davon politisch untersucht werden, ob sie als Repräsentantin einer deutschen Landesregierung das Existenzrecht Israel entsprechend der deutschen Staatsräson anerkennt
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Paul Möllers
Grundsätzlich Zustimmung. Beleidigungen, die auch das Persönlichste nicht auslassen, rassistische Zuschreibungen usw. sind ein Grund, sich, auch juristisch, zur Wehr zu setzen. Das gilt selbstverständlich auch für Sawsan Chebli. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich nach der Einleitung wie dieser: „Sawsan Chebli wird im Internet regelmäßig rassistisch beleidigt. Nun muss sich ein Mann vor Gericht verantworten“, so etwas erwartet hatte: „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“? Auch hier scheint mir nämlich der Rassismusvorwurf taktisch eingesetzt zu sein, auch der Begriff an sich aus politischen Gründen in verzerrender Art neudefiniert worden zu sein.