Hass gegen Berliner Staatssekretärin Chebli: Beleidigungen landen vor Gericht – Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wird im Internet regelmäßig rassistisch beleidigt. Nun muss sich ein Mann vor Gericht verantworten. | Tagesspiegel

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7 Kommentare
  • Paul Möllers

    Grundsätzlich Zustimmung. Beleidigungen, die auch das Persönlichste nicht auslassen, rassistische Zuschreibungen usw. sind ein Grund, sich, auch juristisch, zur Wehr zu setzen. Das gilt selbstverständlich auch für Sawsan Chebli. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich nach der Einleitung wie dieser: „Sawsan Chebli wird im Internet regelmäßig rassistisch beleidigt. Nun muss sich ein Mann vor Gericht verantworten“, so etwas erwartet hatte: „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“? Auch hier scheint mir nämlich der Rassismusvorwurf taktisch eingesetzt zu sein, auch der Begriff an sich aus politischen Gründen in verzerrender Art neudefiniert worden zu sein.

  • Oliver Benjamin Hemmerle

    Mal abgesehen davon, daß die Wortwahl nicht meine wäre, sehe ich nicht, wieso „Quotenmigrantin der SPD“ eine Beledigung sein soll. Die SPD, der ich angehöre, will speziell Frauen und MigrantInnen in politische Positionen bringen. Das ist ein politisch sinnvolles Anliegen, aber man kann trotzdem der Meinung sein, daß Frau Chebli für die SPD die definitiv falsche Wahl ist. „Quotenmigrantin der SPD“ ist eine sprachlich problematische, aber das evt. Problem polemisch zusammenfassende Meinungsäußerung.“islamische Sprechpuppe“ bewegt sich – unabhängig vom Wahrheitsgehalt – auf dem Niveau von „Sprechpuppe des Kapitals/der Industrie/Washingtons“ etc. und ist m.E. auch eine polemische und vielleicht inhaltlich falsche Meinungsäußerung, aber eher keine Beleidigung. Gänzlich grotesk wird der Strafbefehl vor dem Hintergrund, daß Berliner Richer erst kürzlich in der Causa Künast die eindeutige Beleidigung „Drecks-Fotze“, die keinerlei inhaltliche Begrüdung hat, sondern unzweifelhalt eine menschenverachtende Beleidigung ist, für eine zulässige Meinungsäußerung hielten. Deutsche Richter sind immer für Torheiten gut – in die eine wie in die andere Richtung!

    P.S.: Unter den Posts an Frau Chebli finden sich sicher viele beleidigende Äußerungen, auf die sich StaatsanwältInnen/RichterInnen fokussieren sollten!

  • Joe Smith

    1. Es scheint schlimme Beleidigungen und Drohungen gegen Chebli und andere Politiker zu geben, die klar strafwürdig sind.
    2. Aber dieser Fall? „Quotenmigrantin“ und „islamische Sprechpuppe“? Whatever happened to „Schmähkritik“?

  • Joachim Gatesby

    Zustimmung, jeder einzelne Fall muss untersucht werden, ebenso muss unabhängig davon politisch untersucht werden, ob sie als Repräsentantin einer deutschen Landesregierung das Existenzrecht Israel entsprechend der deutschen Staatsräson anerkennt

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