Hass-Kommentar gegen Flüchtlinge: Facebook-Hetzer muss 7.500 Euro zahlen | BR.de

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6 Kommentare
  • Thomas Daniel

    Naja, berechtigte Kritik – auch wenn sie überspitzt formuliert ist – muss weiterhin von der Meinungsfreiheit umfasst sein.

    Hier sehe ich große Gefahr, dass durch solche Urteile, die (berechtigte) Kritik an der Einwanderungspolitik Deutschlands eingedämmt werden soll.

    • Jan Gerd Henning

      Ja, die täglichen Brandanschläge hier sind auch nur ein alter Brauch des Willkommenheißes und in Wirklichkeit als Israelkr… Verzeihung, legitime Aslykritik zu verstehen. Das muss man nur mit der nötigen Prise „Sachsentum“ lesen. Die Systempresse hat aber leider andere Interessen!

    • Thomas Daniel

      Das dieser Kommentar keine sachliche/berechtigte Kritik war versteht sich von selbst.

      Jedoch muss man diesen hirnlosen Kommentar mit der nötigen Prise „Frankentum“ lesen.

      Solche Kommentare finden sich zu Hauf auf Facebook und die wenigsten davon sind ernst gemeint. Für viele ist es einfach ein Ventil um ihren Unmut Luft zu machen.

      Dass soll auch kein Rechtfertigungsgrund sein. Trotzdem sehe ich die Gefahr des „Mundtotmachens“ ungeliebter Meinungen im öffentlichen Raum – zu dem auch Facebook gehört.

    • Wolfgang Fuhl

      Die Verurteilung geht voll in Ordnung. Die Höhe geht ja nach Einkommen. Das hatte nichts, aber auch gar nichts mit berechtigter Kritik zu tun, sondern ist purer Hass und volksverhetzend. Jeder der Kritik an den Zuständen üben will, sollte diese gegen die richtigen Personen richten, die Politiker. Auch ich kritisiere die aktuellen Zustände, aber die Adressaten sind die politisch Verantwortlichen, zudem in einer angemessenen Ausdrucksweise.

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