Hitlergruß „zum Spaß“: Freispruch für Unterländer – Wegen NS-Wiederbetätigung drohten Unterländer bis zehn Jahre Haft. Auch Granaten wurden sichergestellt. | TLZ
Innsbruck – Die Republik Österreich kennt bei Übertretungen gegen das NS-Verbotsgesetz null Toleranz. Stellt der §3g des Verbotsgesetzes doch jede Betätigung im nationalsozialistischen Sinne unter einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft, die nur auf irgendeine Art geeignet ist, das Tun oder die Ziele der NSDAP in ein gutes Licht zu rücken. Die Gefahr der Verherrlichung muss nicht einmal konkret sein, zudem spielt auch die aktuelle Gesinnung eines beispielsweise mit einer NS-Rune tätowierten Schwimmbadbesuchers keinerlei Rolle.
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