Kommentar von Honestly Concerned
"...„So seltsam es klingt ...“: Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde eines rechtsextremen Autors stattgegeben, der Groteskes über Auschwitz behauptet. Die Karlsruher Begründung ist merkwürdig...."
- 22.04.2017
- Honestly Concerned e.V.
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4 Kommentare
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Adam Rosenberg
Zum Antworten anmeldenNach Paragraph 130 StGB ist das leugnen beziehungsweise verharmlosen vom Holocaust strafbar. Die Gerichte sind offenbar davon ausgegangen, dass hier ein Leugnen vorliegt,weil im ganzen Jahr 1944 Deportationen stattgefunden haben.
Meiner Ansicht nach ist dies der falsche Ansatz. Der Beschuldigte wollte möglicherweise tatsächlich ausdrücken, dass nach 1944 keine Deportationen stattgefunden haben und das es deshalb nicht angebracht sei, dass gegen Rechtsradikale weiter ermittelt werde.Das ist meiner Ansicht nach jedoch nicht der einzige Punkt.
In dem Satz „so seltsam es klingt“ liegt die zynische Behauptung, eigentlich hätte es nach November 1944 noch weitergehen können bzw.müssen. Dies ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang. Deshalb liegt in diesem Satz eine Verharmlosung des Völkermordes.
Mit dieser Begründung hätte das Bundesverfassungsgericht, dass sonst ja auch die meisten Verurteilungen hält, (Erfolgschance: 2 %) auch diese Verurteilung aufrecht erhalten können.
Die Rechtsradikalen genießen anscheinend beim Bundesverfassungsgericht einen Sonderstatus. Auch das NPD Verbot ist ja bekanntlich dort gescheitert. -
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Maike Stein
Zum Antworten anmeldenich sag jetzt nur ein einziges wort: „scheisse!“
(und dafür sage ich nicht mal sorry!!!!)
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Gabriele Thi
Falsche Tatsachenbehauptungen sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eigentlich nicht von der Meinungsfreiheit umfasst.