Holocaust-Mahnmal beschädigt – Strafbefehl gegen 62-Jährigen – Der Mann soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen vier Ecken abgeschlagen haben | Jüdische Allgemeine
Nach einer Beschädigung des Holocaust-Mahnmals in Berlin ist gegen einen 62-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 3200 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe.
Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, erging eine Gesamtgeldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.
Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, erging eine Gesamtgeldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.
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