Innenministerium stellt klar: Falsche Angaben führen im Asylverfahren nicht zu Ablehnung | Focus
Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren rechnen. Entscheidend sei, die Schutzbedürftigkeit glaubhaft zu machen, sagt das Bundesinnenministerium.
Ralf Meischner
Sobald ich auch nur den kleinsten Fehler mache – selbst wenn der nicht einmal von mir zu verantworten ist – werde ich mit Maximalbeträgen zur Kasse gebeten. Andere dürfen machen was sie wollen, wir finanzieren alles gerne weiter. Diese Ungerechtigkeit wird langsam unerträglich.