„Jihad“-T-Shirt nicht von Meinungsfreiheit gedeckt – Die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe mit Pflichten und Verantwortung einher, entschieden die obersten Richter | Jüdische Allgemeine
Der französische Urheber eines T-Shirts mit den Aufschriften »Ich bin eine Bombe« und »Jihad – geboren am 11. September« ist nach einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zurecht zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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