Judenfeindliches Internet-Netzwerk – Beschuldigte bleiben in U-Haft – Bundesanwaltschaft wirft der Gruppierung vor, »rechtsextremistisches Gedankengut und die NS-Weltanschauung« verbreitet zu haben | Jüdische Allgemeine
Zwei im Sommer gefasste mutmaßliche Betreiber eines judenfeindlichen Internet-Netzwerks bleiben in Untersuchungshaft. Gegen beide Männer bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde (Az. AK 3/21 u.a.). Die Richter ordneten deshalb die Fortdauer der U-Haft an.
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