„Judensau“ darf wohl hängen bleiben – Am Freitag urteilt das Gericht über den Verbleib der Schmähplastik. Schon jetzt ist eine klare Tendenz erkennbar | Jüdische Allgemeine
Wolfram Pechtold, Richter am Landgericht Dessau‐Roßlau, hatte sich gut vorbereitet. So sieht es nach der Verhandlung Anfang April auch der Anwalt des Klägers. Mehr als eine Stunde lang schlüsselte Pechtold akribisch die Gemengelage rund um die Schmähplastik »Judensau« auf, die seit Jahrhunderten an der Wittenberger Stadtkirche prangt. Am Ende ließ er eine Tendenz für das am Freitag erwartete Urteil erkennen: Das Relief kann wohl vorerst hängenbleiben – rein juristisch sei dem Streit indes kaum beizukommen.
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