Jüdische „Kontingentflüchtlinge“: Wider die Ungleichbehandlung der Rückkehrer | Belltower.News
„Deutschland hat seit 1990 ungefähr 2,5 Millionen Spätaussiedler und 200.000 Juden und Jüdinnen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen. Die Russlanddeutschen wurden als „Volksdeutsche“ gesehen, die als solche ein Kriegsfolgenschicksal erlitten hätten. Juden und Jüdinnen wurden nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz aufgenommen, Aufnahmegrund war eine für alle Mitglieder dieser Gruppe angenommene Benachteiligung und Verfolgung. Diese unterschiedliche Rechtsgrundlage hat bis heute eine Ungleichbehandlung zur Folge, die insbesondere im Rentenrecht zum Tragen kommt. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Es geht nicht nur um eine sozialpolitische Maßnahme zur Linderung der verbreiteten Altersarmut unter den aufgenommenen Juden und Jüdinnen. Es geht um eine geschichts- und identitätspolitische Korrektur: 2,9 Millionen sowjetische Jüd*innen wurden zwischen 1941 und 1945 von Deutschen ermordet, alle Überlebenden der Shoah haben daher ein Kriegsfolgenschicksal erlitten. Und: Die Kultur der aschkenasischen Juden und das bis weit ins 20. Jahrhundert von ihnen gesprochene Jiddische gehören zur deutschen Kulturgemeinschaft.“ (Volker Beck, in Zeitschrift Osteuropa, 9-11/2019, S. 133 – 163)
Zohar Ausländer
Viele von denen das als angebliche Juden nach Deutschland gekommen sind , sind gar keine Juden und hatten auch in die ehemalige Sowjetunion mit Judentum nichts zu tun.