Junger Syrer: Man kann nicht Schutz erbitten und Straftaten begehen | WELT
Der junge Syrer, der in Berlin einen Israeli mit Kippa angriff, ist kaum hart zu bestrafen: Es geht um leichte Körperverletzung und Beleidigung. Aber man sollte überlegen, ob man ihm das Aufenthaltsrecht entzieht.
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