Kein juristisches Nachspiel für Hitler-Imitator – Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Barts falle nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, erklärt die Staatsanwaltschaft Chemnitz | Jüdische Allgemeine

  • 0

1 Kommentar
  • Amem Annegret

    In Köln (Karneval) wurde mal ganz anders beurteilt incl. gerichtl. Verfahren und Begründung. Jener damalige Mann trug keine verfassungsfeindliche Symbole, war per Kleidung, Frisur u. Bart aber so gestylt. Zumindest kann beim Kölner Karneval kein Mann mehr sich so „verkleiden“.

Hinterlasse eine Antwort