Kein Schweigen zur Nazi-Vergangenheit | Tagesspiegel
Journalisten bekommen mehr Einblicke in ein Gutachten zur NS-Vergangenheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums als bisher. Das hat das OberverwaltungsgerichtMünster am Montag entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln als Vorinstanz in Teilen aufgehoben. Geklagt hatte ein Journalist der „Bild“-Zeitung. Er verlangte vom Ministerium uneingeschränkte Einsicht in ein Gutachten, das Verstrickungen ehemaliger Mitarbeiter in der Nazi-Zeit aufzeigt und berief sich auf dasI…
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