Kein Verfahren wegen Anne-Frank-Vergleich auf „Querdenken“-Demo – Die Staatsanwaltschaft sieht von einem Ermittlungsverfahren ab | Jüdische Allgemeine
Nach dem Vergleich einer Elfjährigen ihres Geburtstags unter coronabedingten Einschränkungen mit der Situation des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg sieht die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren ab.
Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.
Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.
Burkard Schulte-Vogelheim
Und was noch viel schlimmer ist: Kein einziger dieser Querdenker merkte was, keine Empörung, kein Einspruch, das Kind wurde auch noch mit Beifall bedacht.