Keine einstweilige Verfügung gegen Zumach – Verfügung im Friedenspreis-Streit vor Gericht erfolglos. Jüdische Gemeinde erleidet Niederlage | Jüdische Allgemeine
Im Zivilprozess um den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Jury‐Vorsitzenden des Göttinger Friedenspreises, Andreas Zumach, hat das Göttinger Landgericht am Dienstag ein Urteil gefällt. Zumach darf demnach Achim Doerfer vom Vorstand der Jüdischen Gemeinde Göttingen weiterhin ungestraft Verleumdung vorwerfen. Das Göttinger Landgericht wies am Dienstag den Antrag Doerfers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. (AZ: 9 0 6/19)
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