„Keine Verhaltensänderung zu erwarten“ – Hamburgs Antisemitismusbeauftragter kritisiert das lasche Urteil gegen einen antisemitischen Gewalttäter | Jüdische Allgemeine
Wegen eines Angriffs auf eine Mahnwache für Israel und gegen Antisemitismus hat das Landgericht Hamburg einen 18-Jährigen zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung sei am Freitag mit einer sogenannten Vorbewährung ausgesprochen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.
»Das jetzt gesprochene Urteil war erwartbar, im Sinne des Jugendstrafrechts«, erklärte der Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg, Stefan Hensel, auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen. »Der Skandal folgt daraus, dass das Opfer des Angriffs dauerhaft sein Augenlicht verloren hat und einen immensen finanziellen Schaden erleidet – neben den psychischen Folgen, die mit dieser Gewalttat einhergehen. Die Tat zieht eine Arbeitsunfähigkeit nach sich und eine angemessene Entschädigung ist nicht absehbar.«
»Das jetzt gesprochene Urteil war erwartbar, im Sinne des Jugendstrafrechts«, erklärte der Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg, Stefan Hensel, auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen. »Der Skandal folgt daraus, dass das Opfer des Angriffs dauerhaft sein Augenlicht verloren hat und einen immensen finanziellen Schaden erleidet – neben den psychischen Folgen, die mit dieser Gewalttat einhergehen. Die Tat zieht eine Arbeitsunfähigkeit nach sich und eine angemessene Entschädigung ist nicht absehbar.«
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