Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam – Das Land Brandenburg scheitert erneut mit Suspendierung des 36-Jährigen | Jüdische Allgemeine
Das Land Brandenburg ist auch in zweiter Instanz mit der Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tätowierungen gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte in einer Berufungsverhandlung am Mittwoch in Berlin die im Februar ausgesprochene Kündigung des Pädagogen im Vorbereitungsdienst aus formalen Gründen für unwirksam. Die Berufung wurde in Teilen abgelehnt. (AZ: 15 Sa 1496/19)
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