Land Berlin ist zur Gewährung von Zuschüssen an Jüdische Gemeinde verpflichtet – Statement des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Dr. Gideon Joffe, anlässlich des Urteils des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 8. März 2016 | Jg-berlin
„Das Urteil des OVG bestätigt im Wesentlichen die Entscheidungen der Vorinstanz und damit die Rechtsauffassung der Jüdischen Gemeinde: Stärkung der Selbstbestimmung der Gemeinde, automatische Anpassung der jährlichen Grundfinanzierung und Wegfall der unberechtigten Zinsforderungen. Wir sind sehr froh, wieder finanzielle Planungssicherheit zu haben. Der Grundstein für das notwendige Wachstum der Gemeinde ist mit dem heutigen Urteil gelegt. Für eine weitergehende Bewertung müssen wir jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Jedenfalls sind die wichtigsten rechtlichen Fragen damit für beide Seiten geklärt. Wir hoffen nun sehr, dass die künftigen Gespräche mit dem Berliner Senat wieder im freundschaftlich-partnerschaftlichen Geiste des Staatsvertrags geführt werden.“
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