Mainz: Judenfeindliche Parolen bleiben straflos – Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter einer israelfeindlichen Kundgebung wird abgelehnt| Jüdische Allgemeine

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Antisemitische Parolen bei einer Kundgebung in Mainz im vergangenen Juli werden keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, ein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter der pro-palästinensischen Kundgebung abzulehnen…


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