„Menschenverachtende Diskriminierung“: Verfassungsgericht bestätigt Kündigung wegen rassistischer Affenlaute – „Ugah, Ugah“, sagt ein Mann zu einem schwarzen Arbeitskollegen – und bekommt dafür die fristlose Kündigung. Das Verfassungsgericht hält das für rechtens. | Tagesspiegel
Ein Mann, der einen schwarzen Kollegen in einer Betriebsratssitzung mit Affenlauten verhöhnt hat, hat zu Recht die Kündigung erhalten. Die Arbeitsgerichte hätten die Äußerung korrekt als menschenverachtende Diskriminierung eingestuft, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde des Mannes blieb erfolglos, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az.: 1 BvR 2727/19)
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.