Milde Strafe für antisemitische Attacke bleibt bestehen – Polizei ermittelt vier weitere Tatverdächtige des Angriffs auf das Restaurant »Schalom« in Chemnitz | nd-aktuell.de
Im Verfahren am Oberlandesgericht Dresden gegen Kevin A. für seine Beteiligung am Angriff auf den jüdischen Gastronomen Uwe Dziuballa und sein Restaurant »Schalom« in der Chemnitzer Innenstadt hat der Vorsitzende Richter Michael Gerhäusser am Freitag den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Damit ist das vorherige Urteil des Landgerichts Chemnitz rechtskräftig, das den nunmehr 32-jährigen Kevin A. für Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung im Juli zu zehn Monaten auf Bewährung schuldig gesprochen hatte.
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