Mildes Urteil für „Sieg Heil“-Ruf in Hessen – Hessischer Verwaltungsgerichtshof hält die Versetzung eines Schülers in die Parallelklasse nach rechtem Vorfall für zu hart. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte das noch für angemessen erklärt. | FR

  • 0

2 Kommentare

Hinterlasse eine Antwort