NS-Unrecht: Täter bleiben versorgt – Nur in 99 Fällen seit 1998 wurden Nazi-Tätern Kriegsopferrenten entzogen | Jüdische Allgemeine
Nazi-Täter sollen keine Kriegsopferrenten beziehen – dieser Grundsatz fand erst 1998 Einzug in das Bundesversorgungsgesetz. Nun haben zwei Wissenschaftler im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ermittelt, in wie vielen Fällen die seither gegebene Möglichkeit, jemandem die Kriegsopferrente zu versagen oder zu entziehen, angewandt wurde: 99-mal, so das Rechercheergebnis der Historiker Stefan Klemp und Martin Hölzl.
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