NSU-Prozess: „Eine zu elegante Frau mit schwarzen wallenden Haaren“ – Hat Beate Zschäpe eine Synagoge in Berlin als Anschlagsziel ausgespäht? Sollten die Ermittler den Vorwurf belegen können, wäre eine wichtige Schutzbehauptung der Angeklagten im NSU-Prozess widerlegt. | Welt
Kaum jemand hatte damit gerechnet: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat ein weiteres Mosaiksteinchen aus der Anklageschrift des Generalbundeanwalts bestätigt. Die Vermutung nämlich, dass Zschäpe mit ihren beiden Kumpanen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht nur an die Ostsee zum Camping fuhr, sondern sich auch an Ausspähfahrten der beiden beteiligte, scheint sich nun belegen zu lassen.
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