Kommentar von Honestly Concerned
Da hatte man wohl Mitleid mit dem Falschen... ein Verbrecher und Vergewaltiger! 🙁
- 17.10.2018
- Honestly Concerned e.V.
- 6 Kommentare
- Veröffentlicht In:
- Innenpolitik / Antisemitismus & Antizionismus
- Islamismus & Islamischer Terror
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6 Kommentare
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Patrick Schnepper
Zum Antworten anmeldenDer Umkehrschluss von diesem Beispiel wäre ja das man gar keine Abschiebungen mehr verhindern darf, oder wisst ihr immer warum jemand abgeschoben wird? Unabhängig davon, dass ich auch nicht möchte das StraftäterInnen abgeschoben werde, verwehre ich mich ganz besonders davor Abschiebungen generell gut zu heißen.
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Reiner Shmuel Schramm
Zum Antworten anmeldenAbschiebung muss -gerade für Vergewaltigung- exakt die Strafe sein. Wer trotz dessen, das ihm in seinem Heimatland Verfolgung, Folterung und „kein Auskommen “ droht, im Gastland zum Vergewaltiger unserer Frauen und Töchter wird, der hat sein Gastrecht verwirkt. Mir würden für diesen A…. noch ganz andere Bestrafungen einfallen.
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Reiner Shmuel Schramm
Zum Antworten anmeldenDie Täter gehören wegen Behinderungen einer Strafausführung vor Gericht. Die Höhe der Strafe muss empfindlich ausfallen
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Karl Ernst Roehl
Zum Antworten anmeldenDie Verfolgung der Täter sollte angesichts der deutlichen Aufnahmen ein Leichtes sein…
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Hassan Smith
Strafverfolgung ist etwas anderes als Abschiebung in bspw. ein Land, in dem jemand verfolgt wird oder kein Auskommen findet.