Plakate: Staatsanwälte ermitteln nicht weiter – Seit 2019 ringen Juristen mit der Frage, ob ein Wahlplakat als antisemitische Hetze einzustufen ist | Jüdische Allgemeine

Im Fall der Wahlplakate der Partei »Die Rechte« wird die Generalstaatsanwaltschaft in Celle keine weiteren Ermittlungen anordnen. Zwar stehe weiterhin außerfrage, »dass die plakatierten Äußerungen sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel als antisemitische Hetze darstellen«, heißt es in einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die Beschwerdeführerin aus Laatzen bei Hannover, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Doch leider hätten das Amtsgericht und das Landgericht in Hannover die von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüsse abgelehnt.


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