Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren des JFDA gegen den AfD-Landesverband Thüringen | JFDA e.V.
Die Gerichtsverfahren des JFDA e.V. gegen den Landesverband Thüringen der AfD durch das Kammergericht Berlin sind nun rechtskräftig entschieden. Die Berufungsurteile zu zwei zusammenhängenden Verfahren gegen den Landesverband Thüringen der AfD sind zugunsten des JFDA e.V. entschieden worden. Die nunmehr rechtskräftigen Entscheidungen des höchsten Berliner Gerichts beenden einen Rechtsstreit, der seit 2018 andauerte.
Mitarbeitende des JFDA e.V. dokumentierten, wie ein rassistischer Mob am 27. August 2018 auf einer Demonstration in Chemnitz wütete. Dabei wurde ein Foto von einem Demonstrationsteilnehmer angefertigt, der den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß hob und mit der linken Hand ein Banner hielt, das den Schriftzug „Wir sind bunt bis das Blut spritzt“ trug. Dieses Bild ist vielfach durch die Presse verwendet worden und stellt ein Symbolbild der rechtsradikalen Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz dar. Die abgebildete Person wurde aufgrund der fotografierten Straftaten schließlich auch rechtskräftig verurteilt.
Mitarbeitende des JFDA e.V. dokumentierten, wie ein rassistischer Mob am 27. August 2018 auf einer Demonstration in Chemnitz wütete. Dabei wurde ein Foto von einem Demonstrationsteilnehmer angefertigt, der den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß hob und mit der linken Hand ein Banner hielt, das den Schriftzug „Wir sind bunt bis das Blut spritzt“ trug. Dieses Bild ist vielfach durch die Presse verwendet worden und stellt ein Symbolbild der rechtsradikalen Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz dar. Die abgebildete Person wurde aufgrund der fotografierten Straftaten schließlich auch rechtskräftig verurteilt.
Sky
Solche Bilder sind einfach unerträglich. Mich würde allerdings auch noch der Umfang der Verurteilu… https://t.co/NDPBvr3LKH