Kommentar von Honestly Concerned
DEBATTENBEITRAG: Wir sind wahrlich keine Freunde von Frau Cheblis Tweets (und anderen Äußerungen), haben diese selber oft genug kritisiert, i.B. dann wenn es um Israel ging. Genauso ist uns Cheblis Prozessfreudigkeit zuwider. Gleichzeitig aber, ist ein Urteil wie dieses ist schädlich für uns alle. Hier geht es nicht um Meinungsäußerungen, oder sachliche Kritik, sondern um rassistische Beleidigungen. Ihre Religion darf genauso-wenig eine Basis für Beleidigungen sein, wie ihr Einwanderungshintergrund. Es gibt genug an den Äußerungen von Frau Chebli, was sachlich zerrissen werden kann, so dass es absolut unnötig ist auf rassistische Beleidigungen zurückzugreifen. Entsprechend schwächt ein Urteil wie dieses uns alle, die auch immer wieder Opfer von rassistischen Beleidigungen werden! Oder wie seht Ihr das?
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, urteilte das Gericht am Donnerstag. In einem Video soll der Mann Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben.
Honestly Concerned e.V.
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