Rechtsextreme Polizei-Chats: Hakenkreuz ist nicht gleich Hakenkreuz – Es geht um juristische Feinheiten: Deshalb tun sich die Gerichte schwer mit der Bewertung rechtsextremer Chats bei der hessischen Polizei. Ein Urteil am Amtsgericht Alsfeld dient als Paradebeispiel. | FAZ.NET
Als im Sommer 2020 auf dem Frankfurter Opernplatz junge Männer randalierten und in einem Exzess der Gewalt Polizisten angriffen, war das Urteil in der Öffentlichkeit und der Lokalpolitik schnell gefällt. Die Gerichte müssen hart durchgreifen, am besten alle wegsperren! Wenn die Debatte um Dealergruppen und Junkies im Frankfurter Bahnhofsviertel mal wieder hochkocht, wird gefordert: Die Justiz muss reagieren und die Kriminellen von der Straße nehmen! Und als neulich bekannt wurde, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen rechtsextremer Chats gegen Mitglieder des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK) und andere Polizisten ermittelt, schien in weiten Teilen der Gesellschaft sofort ausgemacht, dass die Strafverfolger und Richter schon dafür sorgen würden, dass die Beamten ihre gerechte Strafe bekämen.
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