Rechtsextremismus – BGH hebt zu mildes Urteil auf – Wichtige Entscheidung in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof besteht auf härteren Strafurteilen wegen fremdenfeindlicher oder rassistischer Motive des Täters. | Süddeutsche.de
Er hat ausländerfeindliche Parolen an Schulwände gesprüht und ist mit seinen Kumpels in NS-Manier durch die Stadt marschiert – kam aber dank eines überaus milden Urteils praktisch ohne Strafe davon. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil gegen einen jungen Mann aus Rheinland-Pfalz aufgehoben und klargestellt: Fremdenfeindliche Motive müssen strafschärfend gewertet werden, auch bei kleineren Delikten.
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