Rechtsrock-Konzert in Themar verboten | MDR.DE

Das Landratsamt Hildburghausen hat das für den 8. und 9. Juni angemeldete Rechtsrockkonzert in Themar aus Naturschutzgründen verboten. Das Amt beruft sich auf Paragraf 44, Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es verboten, wild lebende Tiere streng geschützter Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs- oder Aufzuchtzeiten erheblich zu stören. “Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert”, heißt es in einer Mitteilung der Behörde von Montagmittag.
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