„Satire und Kunstfreiheit“: Landgericht verzichtet auf Anklage gegen Polizisten – Rechtsextreme Chatgruppe – In einer Chatgruppe sollen Polizisten menschenverachtende Inhalte geteilt haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar, sondern Teile der Inhalte für Satire. | Journal Frankfurt
Wie das JOURNAL bereits im April 2022 berichtete, sollen männliche und weibliche Polizeibeamte des ersten Frankfurter Polizeireviers sowie eine weitere Frau in einer WhatsApp-Gruppe rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe jedoch nicht zu, berichtet nun die hessenschau. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestätigen dies.
Laut Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte nicht strafbar, weil sie nicht weiter verbreitet wurden, heißt es. Das Gericht ist der Auffassung, ein Versenden bloß innerhalb der Gruppe reiche nicht aus. Es führt auch das Grundgesetz und das Recht auf Meinungsfreiheit an. Teile der Inhalte fielen unter „Satire“ und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.
Laut Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte nicht strafbar, weil sie nicht weiter verbreitet wurden, heißt es. Das Gericht ist der Auffassung, ein Versenden bloß innerhalb der Gruppe reiche nicht aus. Es führt auch das Grundgesetz und das Recht auf Meinungsfreiheit an. Teile der Inhalte fielen unter „Satire“ und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.
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